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Lizenzanalogie im Persönlichkeitsrecht
Nachschlagewerk zum Persönlichkeitsrecht

Veröffentlicht am

Ist eine Form des Schadensersatzes, die im Recht des Geistigen Eigentums, insbesondere im Urheberrecht angewendet wird. Bei missbräuchlicher oder ungenehmigter Nutzung hat der Rechteinhaber die Wahl, wie er seinen Schadensersatzanspruch berechnet. Wählt der Geschädigte die Lizenzanalogie, wird der Schadensersatzanspruch auf der Grundlage des Betrages berechnet, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Der Verletzer soll nicht anders stehen, als ein vertraglicher Lizenznehmer, der eine Lizenzgebühr entrichtet hätte. Entscheidend ist, dass der Lizenzgeber die Nutzung nicht ohne Gegenleistung gestattet hätte. Zulässig ist diese Art der Schadensberechnung auf Grundlage einer angemessenen Lizenzgebühr, in allen Fällen in denen die Überlassung von Ausschließlichkeitsrechten zur Benutzung durch Dritte gegen Entgelt möglich und auch verkehrsüblich sind, z.B. Lizenzgebühren im Filmverleih.

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