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Meinungsäußerung
Nachschlagewerk zum Presserecht

Veröffentlicht am

Meinungsäußerungen sind Äußerungen, die geprägt sind durch die Elemente der Stellungnahme im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung. Die Freiheit der Meinungsäußerung in Wort, Schrift, Bild und anderen Formen ist ein Grundrecht mit Verfassungsrang gemäß Artikel  5 Grundgesetz. Im Konfliktfall mit anderen Grundrechten spricht eine Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede.

Von der Meinungsäußerung können auch Tatsachenbehauptungen umfasst sein, wenn bspw. eine Trennung zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung nicht möglich ist oder der tatsächliche Teil gegenüber der Wertung in den Hintergrund tritt. Wichtige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit sind das Lüth-Urteil  7,198; Schmid-E 12, 113; Blinkfüer 25, 256.

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