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Privatsphäre
Nachschlagewerk zum Persönlichkeitsrecht

Veröffentlicht am

Die Privatsphäre ist der Bereich der Lebensgestaltung, welcher nicht der Intimsphäre zugeordnet werden kann, soweit er der Öffentlichkeit nicht ohne Einwilligung zugänglich ist. Insbesondere der familiäre und häusliche Bereich wird unter die Privatsphäre gefasst. Eine Berichterstattung über die Privatsphäre ist nur nach sorgsamer Abwägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechst des Einzelnen und dem Informationsinteresses der Öffentlichkeit zulässig.

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