Recht am Persönlichkeitsbild
Nachschlagewerk zum Persönlichkeitsrecht
Grundsätzlich hat jeder nach dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht das Recht selbst zu bestimmen, ob und wieweit andere das eigene Lebensbild im Ganzen oder bestimmte Vorgänge aus dem eigenen Leben öffentlich darstellen dürfen.