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Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Nachschlagewerk zum Presserecht

Veröffentlicht am

Das Recht der informationellen Selbstbestimmung gibt grundsätzlich jedem Bürger in Deutschland das Recht, selbst zu entscheiden, ob und wie über ihn berichtet wird bzw. welche Daten erhoben und wie diese verwendet werden.

Die informationelle Selbstbestimmung kommt im Alltag und der anwaltlichen Praxis meist zum Tragen, wenn in den öffentlich zugänglichen Quellen wie Zeitungen, Blogs etc. Berichterstattung betrieben wird.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 I GG iVm Art. 1 Abs. 1 GG zu verstehen und genießt daher einen hohen Stellenwert in der deutschen Rechtsordnung.

Entwickelt und konkretisiert wurde es vor allem durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Ziel, dem Bürger Schutz vor ungewollter Datenerhebung zu vermitteln. Dabei geht es nicht alleine darum, staatliche Maßnahmen zur Erhebung von Bürgerdaten zu kontrollieren. Vielmehr ist es auch als die Befugnis des Einzelnen zu sehen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann, innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (so die Definition des BVerfG vom 15.12.1983, 1 BvR 209/83), dies gilt anerkannt gerade auch im Verhältnis zu Privaten. Der Begriff informationelle Selbstbestimmung deutet auf eine Art allgemeine Verfügungsbefugnis über persönliche Informationen hin. Dieses weite Verständnis ist mittlerweile auch in vielen Teilbereichen anerkannt, wenngleich nicht in sämtlichen denkbaren Lebenssituationen.

Da die Selbstbestimmung als unmittelbare Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entwickelt wurde, ist auch sie als hohes Schutzgut im Grundgesetz verankert und Eingriffe in solche Rechte können nur unter einer Abwägung der widerstreitenden Interessen (zB Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegen Recht auf informationelle Selbstbestimmung des einzelnen) im Einzelfall festgestellt, sanktioniert oder gegebenenfalls auch gerechtfertigt werden.

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