Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Redaktionelle Richtigstellung
Nachschlagewerk zum Presserecht

Veröffentlicht am

Die redaktionelle Richtigstellung ist die Berichtigung einer unwahren Tatsachenbehauptung durch das veröffentlichende Presseorgan. Im Gegensatz zur Gegendarstellung, bei welcher der Betroffene seine Sicht schildert, werden bei der redaktionellen Richtigstellung die unrichtigen Tatsachen durch die Redaktion selbst berichtigt.

Die Veröffentlichung einer redaktionellen Richtigstellung lässt die Wiederholungsgefahr und damit einen Unterlassungsanspruch des Betroffenen entfallen.

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,83 von 5 Sternen243 Bewertungen auf ProvenExpert.com