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Tagebuch-Entscheidung BVerfG
Nachschlagewerk zum Presserecht

Veröffentlicht am

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stammt bereits aus dem Jahr 1989. Anlässlich einer Wohnungsdurchsuchung hatte die Polizei mehrere Tagebücher eines Angeklagten sichergestellt. Diese sollten in einem Strafverfahren, bei dem es um den sexuellen Missbrauch an einem behinderten Kind ging, als Beweismittel herangezogen werden. Der Angeklagte und Verfasser der Tagebücher wandte sich an das Bundesverfassungsgericht und berief sich auf die Rechtswidrigkeit der Verwertung. Das Gericht sah die Verwertung der Tagebücher jedoch als rechtmäßig an und führte dazu aus, dass der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts die  Verwertung der Tagebuchaufzeichnungen nicht verbiete. Zwar führte der intime Charakter der Aufzeichnungen dazu, dass mit der Verwertung ein besonders schwerer Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht verbunden war. Jedoch führte die Abwägung, unter Beachtung des Interesses der Allgemeinheit an einer effektiven Strafverfolgung, der Wertigkeit des betroffenen Rechtsguts und der Tatsache, dass keine weiteren Beweismittel zur Verfügung standen dazu, dass die Verwertung des Tagebuchs geboten gewesen war.

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