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Vermarktung (von Persönlichkeitsrechten)
Nachschlagewerk zum Presserecht

Veröffentlicht am

Die vermögenswerten Bestandteile des Persönlichkeitsrechts sind handelbar, es kann vertraglich beispielsweise das Recht eingeräumt werden, das Bild einer Person oder deren Namen für Werbezwecke einzusetzen.  Insbesondere im Bereich des Spitzensports werden immer häufiger Verträge geschlossen, in denen die kommerzielle Verwertung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Sportlers übertragen wird, um nicht nur mit einzelnen Bildern, sondern auch mit der Persönlichkeit des Sportlers werben zu können.

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