Videoüberwachung
Nachschlagewerk zum Persönlichkeitsrecht
Die offene wie die versteckte Videoüberwachung können das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches Teil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist, verletzen. Die dauerhafte Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen kann nach dem Urteil des VG Hannover vom 14.07.2011 – Az.: 10 A 5452/10 – gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen, wenn diese nicht durch aus Gründen der Gefahrenabwehr geboten ist.