Wiederholungsgefahr im Persönlichkeitsrecht
Nachschlagewerk zum Persönlichkeitsrecht
Die Wiederholungsgefahr ist Voraussetzung für das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs. Ist ein Bildnis unzulässiger Weise veröffentlicht worden besteht die tatsächliche Vermutung einer Wiederholungsgefahr.