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Ehrenschutz
Nachschlagewerk zum Presserecht

Veröffentlicht am

Umfasst ist die innere Ehre (Selbstachtung und Anschauung der eigenen Person) sowie die äußere Ehre (das gesellschaftliche Ansehen und das Bild in der Öffentlichkeit). Unter Ehrenschutz ist aber auch moralische Unterstützung, insbesondere durch prominente Persönlichkeiten für Veranstaltungen, vergleichbar mit einer Schirmherrschaft, zu verstehen. Die Unterstützung beschränkt sich oft auf die Zurverfügungstellung des Namens kann jedoch auch durch finanzielle Mittel oder durch die Aktivierung des persönlichen Netzwerks erfolgen.

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