Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Selbstbestimmungsrecht
Nachschlagewerk zum Presserecht

Veröffentlicht am

Wird in Deutschland primär durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz geschützt. Jedem Menschen wird danach das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit garantiert, soweit nicht die Rechte anderer verletzt oder nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder ein Sittengesetz verstoßen wird.

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,88 von 5 Sternen255 Bewertungen auf ProvenExpert.com