Berichtigungsanspruch - Widerruf
Berichtigungsanspruch - Widerruf
Wird eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen herbeigeführt steht dem Verletzten ein Anspruch auf Berichtigung der unwahren Tatsachenbehauptung zu. Je nach Ausformung der Verletzung kann ein uneingeschränkter Widerruf der unwahren Tatsachenbehauptung oder eine Richtigstellung bspw. in Form einer Ergänzung vom Urheber der Äußerung oder vom Verbreiter verlangt werden.