Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Berichtigungsanspruch - Widerruf

Veröffentlicht am

Berichtigungsanspruch - Widerruf


Wird eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen herbeigeführt steht dem Verletzten ein Anspruch auf Berichtigung der unwahren Tatsachenbehauptung zu. Je nach Ausformung der Verletzung kann ein uneingeschränkter Widerruf der unwahren Tatsachenbehauptung oder eine Richtigstellung bspw. in Form einer Ergänzung vom Urheber der Äußerung oder vom Verbreiter verlangt werden.

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,89 von 5 Sternen215 Bewertungen auf ProvenExpert.com