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Domaininhaber

Veröffentlicht am

Domaininhaber ermitteln - Haftung für Rechtsverstöße

Der Domaininhaber einer Internetseite kann für Rechtsverstöße eines Dritten haftbar gemacht werden. Eine Haftung des Domaininhabers für Rechtsverstöße kommt dann in Frage, wenn der Domaininhaber über eine konkrete Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wurde und daraufhin das Angebot auf der Internetseite nicht unverzüglich sperrt und tätig wird.

Im Rahmen der Verfolgung von Rechtsverletzungen im Internet ist es nahezu unumgänglich, auch den Domaininhaber in Haftung zu nehmen, da die Täter in vielen Fällen unbekannt sind.

Wie wird der Domaininhaber ermittelt?

Um den Domaininhaber zu ermitteln muss zwischen den Domain-Endungen unterschieden werden.

.de Domains

Alle .de Domains werden bei der zentralen Registrierungsstelle DENIC verwaltet.

Hier gelangen Sie zur manuellen Abfrage für .de Domains:

DENIC

.com, .net, .uk, .org, .info, .eu, .cn, .biz, .nl, .ch, .at, .li usw. Domains 

Die übrigen Domains können mittels einer whois-Abfrage ermittelt werden.

Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN)

Die ICANN verwaltet und koordiniert die Domain Name System (DNS). Sie stellt damit sicher, dass jede Adresse eindeutig ist und sämtliche Benutzer des Internets alle gültigen Adressen finden können.

Hier gelangen Sie zur manuellen Abfrage für Domains außerhalb de .de-Bereichs

ICANN

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