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Foto- und Bildrecht

Veröffentlicht am

Kanzlei für Bild- und Fotorecht

Die Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte vertritt in dem Bereich des Fotorechts sowohl Fotografen und Rechteinhaber als auch Bildnutzer, Verwerter, Models, Abgelichtete und Abgemahnte, denn nur wer beide Seiten kennt, weiß worauf es in der jeweiligen Rechtssituation ankommt.

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind auch immer wieder Interviewpartner der Medien zu aktuellen Fällen des Fotorechts.

Was wir für Sie tun

Sie wurden fotografiert? Ihre Bilder wurden geklaut? Fotos von Ihnen wurden ohne Ihre Zustimmung veröffentlicht? Sie sind Fotograf und haben Fragen zu Bildhonoraren und Verträgen? Ihre Bilder wurden ohne Ihre Zustimmung bspw. auf fremden Websites, in Zeitungen oder zur werblichen Nutzung verwendet und Sie wollen dagegen vorgehen? Es wurden Bilder oder Filmsequenzen verbreitet, auf denen Sie abgebildet sind, obwohl Sie nie Ihre Zustimmung erteilt haben? Sie haben eine Abmahnung von einer der großen Bildagenturen wie bspw. Getty Images erhalten und wissen nicht weiter? Bei diesen und ähnlichen Fällen können wir Ihnen helfen. Kontaktieren Sie uns.

Sie benötigen Beratung durch einen Rechtsanwalt?

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KONTAKT

gulden röttger rechtsanwälte befassen sich mit folgenden Bereichen des Fotorechts:

1. Recht am eigenen Bild

2. Bildbeschaffung – Die Herstellung von Personenfotos sowie von Aufnahmen von Sachen und der Erwerb von Fotos / Bilder

3. Veröffentlichung von Fotos (Sachfotos und Personenfotos)

4. Rechtliches Vorgehen gegen die illegale Herstellung und / oder Verbreitung von Fotos

  • Unterlassungsansprüche
  • Zahlungsansprüche (Geldentschädigung - ugs. Schmerzensgeld, fiktive Lizenzgebühr, Schadensersatz)
  • Auskunftsansprüche
  • Beseitigungs- und Vernichtungsansprüche

5. Strafrechtliche Regelungen zum Fotorecht

  • § 33 KunstUrhG - Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
  • §§ 106 ff. UrhG - Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
  • § 201a StGB - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

6. Der Fotograf und die Verwerter – vertragliche Beziehungen und das Urheberrecht

7. Der Fotograf und das Model - Model-Release-Verträge und Co.

8. Auftragsfotografie

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