Plagiat
Was ist ein Plagiat?
Unter einem Plagiat ist eine Urheberrechtsverletzung zu verstehen, bei der sich jemand mit fremden, geistigen Leistungen schmückt. Ein Plagiat kann dabei auf verschiedene Arten und Weisen entstehen. Entscheidend ist, dass eine fremde Leistung verwendet wird, die nach außen als eigene Leistung verkauft wird.
Beispiel: Doktorarbeiten
Ein Plagiat kann im Rahmen einer Doktorarbeit vorliegen, wenn der Doktorand Texte von fremden Personen einfließen lässt, ohne dies kenntlich zu machen. Es wird dann von „Zitierfehlern“ oder auch von „handwerklichen Mängeln“ gesprochen, je nachdem, welche Seite vertreten wird.
Plagiate können nicht nur in Textform hergestellt werden. Auch Fotos, Filme und Tonaufnahmen können plagiiert werden. Ob das Plagiat vorsätzlich erstellt wurde spielt keine Rolle. Die Ausrede, die Quellenangaben vergessen zu haben, zählt also nicht. Ein Plagiat liegt auch vor, wenn Teile eines Werkes identisch übernommen werden. Aber auch die Übernahme des Werkes in abgewandelter Form kann ein Plagiat sein.
Tobias Röttger
Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht
Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter