Schutzbereich des Urheberrechts
Welche Einschränkungen gibt es?
Schutzbereich des Urheberrechts
Wann ist er eröffnet und unterliegt er Einschränkungen?
Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk sowie in der Nutzung und kommerziellen Auswertung des Werkes. Dieser Schutzumfang wird in § 11 des Urheberrechtsgesetzes definiert und zeigt, dass der Urheber und sein Werk umfassend sowohl immateriell als auch materiell geschützt werden.
Der urheberrechtliche Schutzumfang trägt somit dem Persönlichkeitsrecht des Urhebers als auch dessen materiellen Interessen Rechnung: Schutz der Persönlichkeit als auch des Eigentums. Dem Urheberrechtsschutz kommt somit eine Doppelfunktion zugute.
Der Gesetzgeber hat allerdings auch erkannt, dass Eigentum verpflichtet, so dass der Urheber Dritten nicht jede Nutzung seines Werkes für alle Zeiten untersagen kann. Das eigentumsrechtliche Urheberrecht unterliegt daher Beschränkungen, die der Urheber hinnehmen muss. Ein Beispiel hierfür ist das Zitatrecht oder das Recht auf Privatkopie.
Tobias Röttger
Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht
Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter