Textzeile - Urheberrechtsschutz
Ist die Textzeile eines Liedes bzw. ein Bruchteil eines Liedtextes urheberrechtlich geschützt?
OLG Hamburg: (Beschluss vom 26.04.2011 – 5 U 160/08)
Generell kommt Textzeilen eines Gesamtwerkes urheberrechtlicher Schutz zu.
Der Liedzeile fehlt aufgrund der Kürze und der Verwendung von umgangssprachlichen Ausdrucksweisen die Schöpfungshöhe.
Sachverhalt
Der Urheber der Textzeile „Alles ist gut solange du wild bist“, die Teil eines Gesamtwerkes ist, war der Auffassung, dass dieser Textzeile aufgrund ihrer Originalität Urheberrechtschutz zukommt.
Erstinstanzlich wurde die Klage abgewiesen
Entscheidungsgründe
Das Berufungsgericht hat die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt.
Zwar sei eine Textzeile eines Gesamtwerkes generell als Sprachwerk urheberrechtlich schutzfähig, jedoch fehle es der betroffenen Liedzeile die Originalität, um die erforderliche Schöpfungshöhe zu erreichen.
Kurze Texte würden selten die nötige persönliche geistige Schöpfung erreichen, da gerade wegen der Kürze die ausreichenden Möglichkeiten fehlen würden.
Der Kläger habe allgemeinsprachliche Ausdrucksweisen verwendet, für diese könne der Kläger keinen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen. Auch der Umstand, dass die streitgegenständliche Textzeile der Refrain des Liedes sei führe zu keinem anderen Ergebnis.
Dem Kläger stünden auch keine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche zu. Hier sei es schon zweifelhaft, ob ein relevantes Wettbewerbsverhältnis überhaupt vorliege.
Tobias Röttger
Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht
Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter