Urheber
Wer ist Urheber ?
Zentrale Gestalt des Urheberrechts ist der Urheber. Bei dem Urheber muss es sich um einen Menschen handeln, da juristische Personen keine eigenständigen, geistigen Schöpfungen hervorbringen können, sondern lediglich Inhaber von Nutzungsrechten sein können. Der Urheber ist der geistige Schöpfer eines Werkes - quasi dessen Erschaffer. Es gibt jedoch auch Konstellationen in denen mehrere Urheber bei der Schaffung eines Werkes beteiligt sind oder mehrere Urheber mehrere Werke miteinander verbinden.
Miturheber
Das Urhebergesetz spricht von einem Miturheber, wenn mehrere ein gemeinsames Werk schaffen, ohne daß sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen. Dies hat zur Folge, dass eine Verwertung des Werkes auch nur mit Zustimmung aller Miturheber erfolgen darf. Die Miturheber dürfen ihre Zustimmung allerdings nicht verweigern, wenn dies gegen Treu und Glauben verstoßen würde.
verbundene Werke
Verbundene Werke liegen vor, wenn mehrere Urheber ihre Werke miteinander verbinden. Ein klassisches Beispiel hierfür ist das Zusammenspiel zwischen Regisseur und Bühnenbildner. Hier ist es den Urhebern gestattet, ihr jeweiliges Werk einzeln und ohne Zustimmung zu vermarkten.
Tobias Röttger
Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht
Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter