Abmahnung
Nachschlagewerk zum Urheberrecht
Abmahnung im Urheberrecht
Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen oder vorzunehmen. Von besonderer Bedeutung ist die Abmahnung im Wettbewerbs-, Urheber- und im Arbeitsrecht. Durch die Abmahnung können Streitigkeiten direkt ohne die Einschaltung eines Gerichts beigelegt werden. Der Empfänger der Abmahnung soll durch die Abgabe einer mit einer bestimmten Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung den Rechtsstreit beilegen. In der Abmahnung wird der beanstandete Sachverhalt unter Hinweis auf den Rechtsverstoß geschildert und der Empfänger der Abmahnung wird zur Unterlassung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert. Wird die Abmahnung durch einen Rechtsvertreter vorgenommen, bedarf es für deren Wirksamkeit keiner beigefügten Vollmacht. Die Abmahnung muss nicht per Brief versendet werden, auch eine Abmahnung per Email ist wirksam.
Tobias Röttger
Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht
Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter