Aufwendungsersatz
Nachschlagewerk zum Urheberrecht
Der Aufwendungsersatz ist im BGB an verschiedenen Stellen geregelt, etwa im allgemeinen Schuldrecht, Leistungsstörungsrecht aber auch im Werkvertrags- oder Mietrecht. Dem liegt der Rechtsgedanke zugrunde, dass vergebliche Aufwendungen, die der Gläubiger im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und auch billigerweise machen durfte, diesem zu ersetzen sind.
Strittig ist die Erstattung des Aufwendungsersatzes im Zusammenhang mit der Aussprache von Massenabmahnungen, da in den Fällen der Massenabmahnungen der Ersatz von Aufwendungen verlangt wird, deren Entstehung oftmals zweifelhaft erscheint.