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Auskunftsanspruch
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

Der Auskunftsanspruch verpflichtet eine Person zur Auskunftserteilung hinsichtlich bestimmter Tatsachen. Der Anspruch dient meist nur als Hilfsmittel, um andere Ansprüche durchzusetzen. Das Gesetz kennt keine allgemeine Auskunftspflicht. Der Auskunftsanspruch setzt daher immer eine besondere Rechtsgrundlage (bspw. §§ 54 e, 54 f, 54 h UrhG) voraus, wie etwa ein spezieller Auskunftsvertrag. Der Auskunftsanspruch kann aber auch als Nebenpflicht im Rahmen eines anderen Vertrags bestehen oder sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ergeben. Als Rechtsfolgen des Auskunftsanspruchs kommen beispielsweise die Erteilung einer Auskunft, das Recht auf Einsicht in Bücher und Papiere oder die Vorlage eines Bestandsverzeichnisses in Betracht.

Der urheberrechtliche Auskunftsanspruch bezeichnet das Recht des Urhebers oder Rechteinhabers, von Dritten Auskunft über die Nutzung oder Verbreitung seines Werkes zu verlangen.

Im Urheberrecht gilt der Grundsatz des ausschließlichen Verwertungsrechts des Urhebers. Das bedeutet, dass der Urheber das alleinige Recht hat, über die Nutzung seines Werkes zu entscheiden. Wenn Dritte das Werk ohne Zustimmung des Urhebers nutzen oder verbreiten, verletzen sie das Urheberrecht des Urhebers. In solchen Fällen kann der Urheber einen Auskunftsanspruch geltend machen.

Ein Auskunftsanspruch kann z.B. in Betracht kommen, wenn der Urheber vermutet, dass sein Werk ohne seine Zustimmung genutzt wird. In diesem Fall kann er vom vermeintlichen Verletzer Auskunft über Art und Umfang der Nutzung verlangen. Der Verletzer muss dem Urheber Auskunft über Zeitraum, Art und Umfang der Nutzung erteilen.

Auch wenn der Urheber gegen den Verletzer vorgehen will, ist der Auskunftsanspruch oft ein wichtiger erster Schritt. Ohne genaue Informationen über die Urheberrechtsverletzung ist es oft schwierig, diese nachzuweisen. Ein Auskunftsanspruch gibt dem Urheber jedoch die Möglichkeit, Beweise zu sammeln und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Insgesamt ist der urheberrechtliche Auskunftsanspruch ein wichtiges Instrument zum Schutz der Rechte des Urhebers. Er gibt dem Urheber die Möglichkeit, seine Rechte durchzusetzen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Gleichzeitig darf der Auskunftsanspruch aber nicht missbraucht werden.

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