Berechtigungsanfrage
Nachschlagewerk zum Urheberrecht
Die Berechtigungsanfrage dient zur Vorbereitung der Anspruchsdurchsetzung, sie kann vor einer Abmahnung gestellt werden. Hat der Inhaber eines Schutzrechts Kenntnis von einer möglichen Rechtsverletzung erlangt, ist aber unsicher, ob eventuell doch eine Berechtigung des vermeintlichen Verletzers besteht, kann er mit der Berechtigungsanfrage diese Unsicherheit ausräumen. Der mutmaßliche Verletzer wird aufgefordert darzulegen, aus welchem Recht er sein Nutzungsrecht herleitet. Selbst wenn die Berechtigungsanfrage zu dem Ergebnis kommt, dass keine Schutzrechtsverletzung vorliegt, wird in der Regel kein Kostenerstattungsanspruch ausgelöst. Das Kostenrisiko einer fehlerhaften Abmahnung kann also verhindert werden.