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Bewertungsplattform
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

Bewertungsplattformen bieten Internetnutzern die Möglichkeit,  Meinung und Kritik zu den unterschiedlichsten Produkten und Dienstleistungen abzugeben. Es besteht keine Pflicht des Betreibers, die Kommentare vorab auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Die Bewertungsplattform ist jedoch kein rechtsfreier Raum. Der Betreiber der Bewertungsplattform kann als mittelbarer Störer für rechtsverletzende Äußerungen der Plattformnutzer in Anspruch genommen werden. Nach der überwiegenden Rechtsprechung haftet der Seitenbetreiber erst, wenn er Kenntnis von den rechtsverletzenden Inhalten erlangt hat und trotzdem untätig bleibt. Wird die Bewertungsplattform wegen Kommentaren der Nutzer abgemahnt, muss der Betreiber die Kommentare also sofort überprüfen und rechtsverletzende Inhalte umgehend löschen. Das Landgericht Hamburg nimmt eine Überwachungspflicht an, wenn der Betreiber durch sein Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert hat, oder wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist, und sich die Gefahr weiterer Rechtsverletzungshandlungen durch einzelne Nutzer konkretisiert hat.

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