Bildwerk
Nachschlagewerk zum Urheberrecht
Bildwerke müssen eine ausreichende Schöpfungshöhe aufweisen. Wann eine persönliche geistige Schöpfung des Fotografen vorliegt kann nicht abstrakt beantwortet werden. Eine Beurteilung kann nur am konkreten Einzelfall erfolgen. Beispiele für Bildwerke sind Kunstfotografien oder Pressefotos. Bei Fotografien, die diese Schöpfungshöhe nicht aufweisen, spricht man von Lichtbildern. Hierunter fallen etwa Schnappschüsse oder Urlaubsfotos. Bildwerke und Lichtbilder genießen den gleichen Rechtsschutz. Das Urheberrecht sieht aber eine unterschiedliche Schutzdauer vor. Lichtbilder sind bis zu 50 Jahre nach deren Erscheinen oder falls sie nicht erschienen sind nach deren Herstellung geschützt. Der Schutz von Bildwerken erlischt hingegen erst siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers.