Bühnenwerk
Nachschlagewerk zum Urheberrecht
Bühnenwerke sind in erster Linie Theaterstücke, die schon als Schriftwerke geschützt sind aber auch Opern und Musicals fallen unter den Begriff. Choreographische und pantomimische Werke bezeichnet man als stumme Bühnenwerke. Ausreichend ist, dass das Werk objektiv zur Präsentation vor Publikum geeignet ist. Der Ort der Aufführung ist unerheblich - ob das Bühnenwerk im Theater oder auf der Straße gezeigt wird spielt keine Rolle.