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Computerprogramm
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

Ein Computerprogramm ist eine Folge von Anweisungen, die der Computer ausführt. Der Computer arbeitet nur mit einem Binärcode (Folge von 0 und 1). Um die Anweisungen für den Computer zu übersetzen, muss daher eine Programmiersprache verwendet werden.

Soweit das Computerprogramm das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung eines Urhebers ist, unterfällt es dem Schutz des Urheberrechts. Geschützt ist aber nicht nur das fertig gestellte Programm, auch das Entwurfmaterial genießt urheberrechtlichen Schutz. Die für Sprachwerke geltenden Vorschriften finden weitestgehend Anwendung.

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