Datenbank
Nachschlagewerk zum Urheberrecht
Eine Datenbank dient der Datenorganisation, sie ermöglicht die flexible Verwaltung der gespeicherten Daten, neue Daten können eingefügt, alte gelöscht und bestehende Daten aktualisiert werden. Eine Datenbank ist nach dem Urhebergesetz eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind und deren Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung eine nach Art oder Umfang wesentliche Investition erfordert. Der Hersteller der Datenbank hat ein 15-jähriges ausschließliches Recht, die Datenbank ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.