Denkmalschutz
Nachschlagewerk zum Urheberrecht
Die Belange des Denkmalschutzes und der Rechte des Urhebers können in der Praxis mit den Interessen von Bauherren in Konflikt geraten. Im Rahmen der Bauplanung sollten Bauherren daher unbedingt darauf achten, dass ihr Bauvorhaben nicht gegen Bestimmungen des Denkmalschutzes und damit meist auch gegen Urheberrechte verstoßen. Verstöße können zu einem Baustopp, zur Verpflichtung zum Rückbau oder Schadensersatz verpflichten.
Der Denkmalschutz soll dazu beitragen, Kulturgüter dauerhaft zu erhalten und vor Zerstörung, Beschädigung oder Verfälschung zu schützen. Damit wird ein öffentliches Interesse verfolgt. Der Denkmalschutz unterfällt dem Kompetenzbereich der Bundesländer, da diese die Kulturhoheit innehaben. Gewährleistet wird der Denkmalschutz durch Rechtsvorschriften, Auflagen und finanzielle staatliche Förderprogramme.