Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Druckwerk
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

Druckwerke sind Druckerzeugnisse, die klassischerweise überwiegend von der Presse hergestellt werden.

Druckwerke sind dabei nicht nur die klassischen Medien auf bedrucktem Papier, wie Zeitungen und Zeitschriften. Erfasst werden nach den Pressegesetzen der Länder auch alle zur Verbreitung bestimmten Vervielfältigungen von Schriften und bildlichen Darstellungen mit oder ohne Schrift und von Musikalien mit oder ohne Text oder Erläuterungen. Zu den Druckwerken gehören danach auch die vervielfältigten Mitteilungen, mit denen Nachrichtenagenturen die Presse mit Beiträgen versorgen.

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,91 von 5 Sternen183 Bewertungen auf ProvenExpert.com