Fahrlässigkeit (Schadensersatzanspruch)
Nachschlagewerk zum Urheberrecht
Fahrlässigkeit (Schadensersatzanspruch)
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Insbesondere im Wettbewerbs- und Urheberrecht werden strenge Anforderungen an die Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt gestellt. Grundsätzlich löst auch fahrlässiges Handeln einen Schadensersatzanspruch aus.