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Fahrlässigkeit (Schadensersatzanspruch)
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

Fahrlässigkeit (Schadensersatzanspruch)

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Insbesondere im Wettbewerbs- und Urheberrecht werden strenge Anforderungen an die Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt gestellt. Grundsätzlich löst auch fahrlässiges Handeln einen Schadensersatzanspruch aus.

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