Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Fahrlässigkeit (Schadensersatzanspruch)
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

Fahrlässigkeit (Schadensersatzanspruch)

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Insbesondere im Wettbewerbs- und Urheberrecht werden strenge Anforderungen an die Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt gestellt. Grundsätzlich löst auch fahrlässiges Handeln einen Schadensersatzanspruch aus.

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,83 von 5 Sternen243 Bewertungen auf ProvenExpert.com