Gegenstandswert
Nachschlagewerk zum Urheberrecht
Nach dem Gegenstandswert bemisst sich die Höhe der Anwalts- und Gerichtsgebühren. Bei Geldforderungen ist der Gegenstandswert der Betrag, um den gestritten wird. Bei Gegenständen entspricht der Gegenstandswert deren Wert. Abgestellt wird entweder auf den Kaufpreis oder auf den Wiederbeschaffungswert des Gegenstandes. Insbesondere im Wettbewerbsrecht, Urheberrecht oder bei der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist die Bestimmung des Gegenstandswertes zwischen den Parteien oft streitig. Im gerichtlichen Verfahren wird nicht vom Gegenstandswert, sondern vom Streitwert gesprochen. Das Gericht ist an die Angabe des Gegenstandswertes nicht gebunden und kann selbst einen Streitwert festsetzen.