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GEMA
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

GEMA ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte e. V. Die Verwertungsgesellschaft vertritt die urheberrechtlichen Nutzungsrechte ihrer Mitglieder. Mitglieder der GEMA sind inländische und ausländische Urheber im Musikbereich, wie etwa Komponisten, Textdichter oder Verleger. Diese räumen der GEMA ihre musikalischen Nutzungsrechte ein und sind verpflichtet, jedes neue Werk zu melden und Beiträge an die GEMA zu zahlen. Dafür macht die GEMA die Rechte an den Musikstücken gegenüber den Nutzern geltend. Nutzer sind Musikfirmen, Konzertveranstalter, Radiosender etc. Für jede Nutzung der Musikstücke müssen Gebühren an die GEMA entrichtet werden. Die Mitglieder erhalten dann von der GEMA ihre individuelle Gewinnbeteiligung. Sitz der GEMA ist in Berlin und München.

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