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Jugendmedienschutz
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

Durch den Jugendmedienschutz sollen Kinder und Jugendliche vor Medien mit jugendgefährdenden Inhalten geschützt werden. Die Ausstrahlung von Filmen, die für Jugendliche ungeeignet sind, ist nur nach Ankündigung und zu bestimmten Uhrzeiten zulässig. Filme oder Computerspiele werden mit Alterseinstufungen versehen. Man spricht dabei von dem System der regulierten Selbstregulierung. Einrichtungen wie die FSK (freiwillige Selbstkontrolle) überprüfen die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendmedienschutz- Staatsvertrag bei ihren Mitgliedern. Die KJM (Kommission für Jugendmedienschutz) prüft dann, ob sich die Entscheidungen der Selbstkontrolle innerhalb des rechtlichen Beurteilungsspielraums bewegen. Sobald der Beurteilungsspielraum überschritten wird, kann die KJM rechtsaufsichtliche Maßnahmen einleiten. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Filme, Musik oder Computerspiele indiziert werden.

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