Karikatur
Nachschlagewerk zum Urheberrecht
Die Karikatur arbeitet mit Übertreibungen und will durch bildliche Darstellungen auf politische oder gesellschaftliche Missstände hinweisen. Insbesondere in Tageszeitungen werden aktuelle politische Ereignisse mit Hilfe von Karikaturen dargestellt. Durch bewusste Übertreibung soll der Betrachter zum Nachdenken bewegt werden. Dabei darf die Menschenwürde der dargestellten Person jedoch nicht verletzt werden.
Ansprechpartner
Tobias Röttger
Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht
Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter