Kleinzitat
Nachschlagewerk zum Urheberrecht
Ein Kleinzitat ist das auszugsweise Zitieren aus einem urheberrechtlich geschützten fremden Text. Das Kleinzitat ist urheberrechtlich zulässig, wenn es einen bestimmten Zweck erfüllt und der Umfang des Zitats dem Zweck entspricht. Legitimer Zweck ist etwa der Beleg von Meinungen oder die Erläuterung von Dargestelltem.