Kopie
Nachschlagewerk zum Urheberrecht
Eine Kopie kann allgemein als die originalgetreue Nachahmung eines Gegenstandes oder eines Schriftstücks verstanden werden. Zum einen kann eine Kopie als originalgetreue Reproduktion eines Schriftstückes mit Hilfe eines Kopiergeräts erstellt werden. Elektronische Daten können durch die Anfertigung einer Sicherungskopie gesichert werden. Aber auch körperliche Gegenstände, wie etwa Kunstwerke oder Markenware können durch Nachahmung kopiert werden.
Privatkopien urheberrechtlich geschützter Werke können zulässig sein, wenn diese nicht zu kommerziellen Zwecken erfolgen, vgl. § 53 Urhrberrechtsgesetz.