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Kopierschutz
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

Ein Kopierschutz dient in der Regel dazu, die Vervielfältigung von Daten zu verhindern und ist im Urheberrechtsgesetz festgehalten, § 95 a UrhG. Danach ist es verboten, wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines urheberechtlich geschützten Werkes oder eines anderen urheberrechtlich geschützten Schutzgegenstandes zu umgehen. Zudem ist die Herstellung und Verbreitung von Programmen und sonstiger Hilfsmittel verboten, die die Umgehung des Kopierschutzes ermöglichen.

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