Kunstfreiheit
Nachschlagewerk zum Urheberrecht
Die Kunstfreiheit wird durch das Grundgesetz in Art. 5 Absatz 3 geschützt. Vom Schutz erfasst ist die künstlerische Tätigkeit als solche aber auch die Darstellung und Verbreitung des Kunstwerks. Eine Einschränkung der Kunstfreiheit kann nur erfolgen, wenn diese mit anderen Grundrechten kollidiert.