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Kunstfreiheit
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

Die Kunstfreiheit wird durch das Grundgesetz in Art. 5 Absatz 3 geschützt. Vom Schutz erfasst ist  die künstlerische Tätigkeit als solche aber auch die Darstellung und Verbreitung des Kunstwerks. Eine Einschränkung der Kunstfreiheit kann nur erfolgen, wenn diese mit anderen Grundrechten kollidiert.

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