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Landschaftsbildnis
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

Die Herstellung von Landschaftsbildern ist grundsätzlich erlaubt. Frei zugängliche Plätze dürfen ohne urheberrechtliche Einschränkungen fotografiert werden. Anders beurteilt sich die Rechtslage, wenn beispielsweise ein privates Parkgelände abgelichtet werden soll, das nur durch die Überwindung von Hindernissen einsehbar ist. In diesen Fällen darf ein Landschaftsbildnis nicht ohne die Einwilligung des Berechtigten hergestellt werden.

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