Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Laufbilder
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

Laufbilder sind Bildfolgen oder Bild- und Tonfolgen, die mangels hinreichender Eigentümlichkeit nicht als Filmwerke urheberrechtlich geschützt sind. Die maßgeblichen Schutzvorschriften des Urheberrechtsgesetzes gelten jedoch auch für Laufbilder. Typische Laufbilder sind filmische Dokumentaraufnahmen, die ein vorgegebenes Geschehen nur abfilmen. In der Regel handelt es sich bei Interviewsendungen oder Nachrichtenbeiträgen über Sport, Politik, Kultur oder Naturereignisse um Laufbilder, da diese meist nicht durch filmspezifische Gestaltungsmittel schöpferisch gestaltet werden. Ebenso handelt es sich meist bei einfachen pornografischen Low-Budget-Produktionen nicht um Filmwerke, sondern allenfalls um Laufbilder.

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,91 von 5 Sternen183 Bewertungen auf ProvenExpert.com