Leistungsschutzrechte
Nachschlagewerk zum Urheberrecht
Den Leistungsschutzrechten unterfallen Leistungen, die mangels persönlich-geistiger Schöpfung nicht als urheberrechtliche Werke geschützt sind, die aber trotzdem schutzwürdig sind.
Der Schutzumfang ist jedoch schwächer, als der des Urheberrechts. Geschützt werden u.a. Personen, die an der Vorführung, Verbreitung oder Sendung von Werken maßgeblich beteiligt sind, ohne selbst Urheber zu sein.