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Leseplatz, elektronischer
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

Elektronische Leseplätze findet man in öffentlichen Bibliotheken, Museen oder in nicht kommerziellen Archiven. Sie tragen dazu bei, den öffentlichen Bildungsauftrag zu erfüllen und die Medienkompetenz der Bevölkerung zu stärken. An den Leseplätzen dürfen nicht mehr Exemplare eines Werks zugänglich gemacht werden, als der Bestand der Einrichtung erfasst. Unter die zulässige Nutzung elektronischer Leseplätze fällt das Lesen, das Anhören von Musik oder aber das Ansehen von Filmwerken. Die Leseplätze müssen sich dabei in den Räumen der Einrichtung befinden. Die Nutzer der Leseplätze dürfen nach einem Urteil des OLG Frankfurt weder digitale noch analoge Kopien der abgerufenen Inhalte erstellen.

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