Lizenzgeber
Nachschlagewerk zum Urheberrecht
Der Lizenzgeber ist Inhaber gewerblicher Schutzrechte oder urheberrechtlicher Verwertungsrechte. Er kann durch Vertrag einem Dritten (Lizenznehmer) ein Nutzungsrecht hieran einräumen. Der Lizenznehmer zahlt für die Einräumung des Nutzungsrechts in der Regel ein Entgelt. Der Lizenzgeber bleibt aber Inhaber des Rechts. Mit der Lizenz vergibt er allein das Nutzungsrecht an den Lizenznehmer.