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Lizenznehmer
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

Dem Lizenznehmer werden bspw. durch den Lizenzgeber Nutzungsrechte an gewerblichen Schutzrechten oder urheberrechtlichen Verwertungsrechten eingeräumt. Hierfür hat der Lizenznehmer die vereinbarte Lizenzgebühr zu entrichten. Die Verpflichtung zur Entrichtung einer Lizenzgebühr entfällt nur, wenn die dingliche Markenlizenz oder die schuldrechtliche Gebrauchsüberlassung unentgeltlich erfolgt ist.

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