Melodienschutz
Nachschlagewerk zum Urheberrecht
Eine Melodie ist eine in sich geschlossene und geordnete Tonfolge, die schöpferische Eigentümlichkeiten im Sinne des Urhebergesetzes aufweist und mindestens die Erfordernisse der kleinen Münze erfüllt. Der Melodienschutz schützt die Tonfolgen, die einem Musikwerk seine individuelle Prägung geben. Um Melodien eines fremden Werkes in eigenen Werken nutzen zu können, ist die Genehmigung des Origignalurhebers oder des Verlegers erforderlich. Das Urheberrecht begründet einen besonderen Schutz für Musikwerke.