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Musikrecht
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

Das Musikrecht ist umfassend im Urheberrechtsgesetz geregelt. Schutz genießen insbesondere die Urheber und Verwerter von Musikwerken. Die Urheber entscheiden über die wirtschaftliche Auswertung ihres Musikwerks. Sofern die Verwertung des Werkes durch Dritte erfolgt (bspw. durch Major Labels wie Universal oder Sony) sollen die Urheber angemessen an der Verwertung beteiligt werden.

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