Nutzungsarten (neue + unbekannte)
Nachschlagewerk zum Urheberrecht
Nutzungsart ist jede konkrete, technisch und wirtschaftlich eigenständige Verwertungsform eines Werkes. Unbekannte Nutzungsarten können nur durch schriftlichen Vertrag wirksam eingeräumt werden. Bekannt ist eine Nutzungsart erst dann, wenn dem durchschnittlichen Urheber erkennbar ist, dass diese Nutzungsart auch von wirtschaftlicher Relevanz ist. Neue Nutzungsarten eröffnen im Vergleich zur bisherigen Nutzung wirtschaftlich eigenständige Vermarktungsmöglichkeiten und erschließen zusätzliche Märkte, wodurch auch zusätzliche Einnahmen erzielt werden können. Beispiel für eine neue Nutzungsart bei Filmwerken sind Video-on-Demand Dienste im Internet.