Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Plagiat
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

Unter einem Plagiat ist eine Urheberrechtsverletzung zu verstehen, bei der sich jemand eine fremde Urheberschaft bewusst anmaßt. Wer fremde Inhalte als eigenes Werk verkauft begeht damit Diebstahl von geistigem Eigentum. Ist das Originalwerk urheberechtlich geschützt, verstößt der Plagiatsersteller gegen das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft. Wird das Plagiat veröffentlicht, wird damit zudem das dem Urheber zustehende Veröffentlichungsrecht verletzt. Ein Plagiat liegt auch vor, wenn Teile eines Werkes identisch übernommen werden. Auch die Übernahme eines fremden Werkes in abgewandelter Form kann ein Plagiat sein. Plagiarismus kann sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtliche verfolgt werden.

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,83 von 5 Sternen243 Bewertungen auf ProvenExpert.com